06.06.2017
bpa Arbeitgeberverband Newsticker Nr. 5/2017
Neues Mutterschutzrecht seit 30. Mai 2017 gestaffelt in Kraft
Am 29. Mai 2017 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit wurde das Mutterschutzgesetz zum ersten Mal seit Inkrafttreten 1952 reformiert. Die neuen Regelungen werden nun stufenweise wirksam. Die ersten Änderungen erfolgten mit Wirkung vom 30. Mai 2017. In seinen wesentlichen Teilen wird das neue Mutterschutzgesetz jedoch erst am 1. Januar 2018 in Kraft treten.
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