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Arbeitsrecht
Beantwortung der wichtigsten Fragen im Arbeitsrecht -
Tarifpolitik
Eine moderne Tarifpolitik für die Sozial- und Pflegebranche -
Arbeitspolitik
Überregulierungen vermeiden -
bpa Arbeitgeberverband
Beratung ist das beste Konzept
Pflegemindestlohn steigt auf über 16 Euro
„Sehr lange Laufzeit schafft Planungssicherheit“
bpa Arbeitgeberverband zum mitverhandelten Ergebnis der Pflegekommission
Brüderle: „Löhne in der Altenpflege von 2021 auf 2022 um 8 Prozent gestiegen“
Altenpflegefachkräfte verdienten im Median 3.611 Euro im Monat
bpa Arbeitgeberverband zu Zahlen im neuen Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit
Brüderle: „Zahlen machen deutlich, dass es an den Gehältern allein nicht liegen kann“
Auszubildende in der Pflege mit den höchsten Löhnen aller Ausbildungsberufe
Brüderle: „Pflege braucht mehr Aufmerksamkeit des Bundesgesundheitsministers“
Meurer: „Wir brauchen jetzt einen Energiekosten-Rettungsschirm“ / Mitgliederversammlung des bpa Arbeitgeberverbandes in Berlin
Brüderle: „Erneut mehr als 5-Prozent-Lohnplus in der Altenpflege im Jahr 2021“
Baden-Württemberg Spitzenreiter – Sachsen-Anhalt Schlusslicht / bpa Arbeitgeberverband zu Zahlen im neuen Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit
Chaotische und verantwortungslose Umsetzung der Tarifplicht in Pflegeeinrichtungen beschäftigt auch das Bundesverfassungsgericht
Schon im September 2021 haben Pflegeeinrichtungen mit Unterstützung ihrer Verbände Verfassungsbeschwerde gegen die gesetzlichen Tariftreueregelungen beim Bundesverfassungsgericht erhoben. Die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist seither eine unzumutbare Aneinanderreihung von politischen Versäumnissen und intransparenten Verfahren zu Lasten aller Pflegeeinrichtungen in Deutschland.
Deshalb haben die beschwerdeführenden Unternehmen sich nun mit einem ergänzenden Schriftsatz an das
Pflegemindestlohn für Fachkräfte steigt auf über 18 Euro
„Pflege ist und bleibt ein attraktiver Arbeitsmarkt“ / bpa Arbeitgeberverband zur Veröffentlichung der 5. Pflegearbeitsbedingungenverordnung
Pflegemindestlöhne steigen zum 1. April 2022 und erneut zum 1. September 2022
Die Pflegemindestlöhne steigen im Rahmen der vierten Pflegearbeitsbedingungenverordnung am 1. April 2022 auf eine neue Stufe.
Für ungelernte Pflegehilfskräfte steigt der Mindestlohn von 12,00 Euro auf 12,55 Euro. Für qualifizierte Hilfskräfte gilt ab 1.4.2022 ein Mindestlohn von 13,20 Euro (bisher: 12,50 Euro). Pflegefachkräfte erhalten dann mindestens 15,40 Euro statt wie bisher 15,00 Euro.
Nach den Empfehlungen der Pflegekommission wird die derzeit in Vorbereitung befindliche fünfte
Pflegemindestlohn steigt auf über 14 Euro
„Pflege ist und bleibt ein attraktiver Arbeitsmarkt“ / bpa Arbeitgeberverband zum mitverhandelten Ergebnis der Pflegekommission
bpa Arbeitgeberverband erneut in die Pflegekommission berufen
Konstituierung bereits in dieser Woche