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Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit | Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG)

Zusammenfassung

Der Referentenentwurf ist in seinem Grundansatz nachvollziehbar und begrüßenswert, soweit er bürokratische Belastungen aus den Tariftreuevorgaben abbauen will. In der konkreten Ausgestaltung bleibt er jedoch unzureichend.

Die Pflege braucht weniger Bürokratie, aber sie braucht ebenso verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Eine bloße Aussetzung der Tariftreue bei gleichzeitiger Begrenzung der Refinanzierung löst das Problem nicht. Sie verlagert es auf die Einrichtungen und gefährdet damit die Versorgungssicherheit.

Erforderlich sind:
1. eine dauerhafte Abkehr von den starren Vorgaben zur tariftreuen Entlohnung, damit die Einrichtungen langfristig Planungssicherheit haben und die dringend benötigte Flexibilität bei der Personalsicherung bei insgesamt zunehmender Personalmangelsituation erhalten und

2. eine Refinanzierung von Personalaufwendungen, die die tatsächlichen arbeitsvertraglichen Bindungen und die Realitäten des Pflegearbeitsmarktes abbildet und

3. eine Möglichkeit zur Refinanzierung notwendiger Vergütungssteigerungen oberhalb der allgemeinen Grundlohnsummenentwicklung.

Abzulehnen sind schließlich die Maßnahmen zur Erhöhung der Beitragsbelastung durch die Einführung einer Beitragspflicht für Minijobs und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze – und das sogar noch über das Maß wie bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus, denn sie helfen nicht bei dem Ziel, die Soziale Pflegeversicherung dauerhaft leistungsfähig und finanzierbar zu gestalten. Damit droht vielmehr, dass die Belastung der Arbeitskosten durch Pflegeversicherungsbeiträge in den kommenden Jahren erheblich weiter steigt. 

Die Finanzlöcher durch eine Beitragspflicht für Minijobs und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zu stopfen, ist der falsche Weg. Damit werden die Arbeitgeber noch einmal um 2 Milliarden Euro zusätzlich belastet, die bis zum Jahr 2030 auf 2,1 Milliarden Euro anwachsen.

Zur Stabilisierung der Pflegefinanzen und zur Sicherung der Leistungsfähigkeit und Finanzierbarkeit der Sozialen Pflegeversicherung sollten insbesondere versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanziert werden: 

Aufgaben, die nicht der Absicherung des Pflegerisikos dienen, wie die rentenrechtliche Sicherung pflegender Angehöriger, Ausbildungskosten oder pandemiebedingte Sonderausgaben, müssen vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. 

Zur Sicherstellung einer sachgerechten Finanzierungsverantwortung im Pflegebereich sollten folgende Maßnahmen umgesetzt werden: 

  • Vollständige Finanzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige durch den Bund (ca. 4 Milliarden Euro):
    Durch die Zahlung von Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige durch die Pflegekassen soll Sorgearbeit honoriert werden. Die Finanzierung einer rentenrechtlichen Absicherung ist allerdings für die Pflegeversicherung eine versicherungsfremde Leistung, die entsprechend – so wie dies bei den Rentenbeiträgen für Kindererziehungszeiten der Fall ist – aus Bundesmitteln zu finanzieren ist.
  • Ausgleich der zu Beginn der 2020er Jahre übernommenen pandemiebedingten Zusatzkosten durch den Bund (einmalig ca. 5 Milliarden Euro): 
    Der Ausgleich ist erforderlich, damit die Pflegekassen die Mittel zurückerhalten, die sie aufgrund von gesetzlichen Vorgaben pandemiebedingt zusätzlich aufgewendet haben.
  • Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege durch die Krankenkassen (ca. 3 Milliarden Euro): 
    Die medizinische Behandlungspflege fällt in den Zuständigkeitsbereich der Krankenversicherung und ist daher ordnungspolitisch korrekt auch von dieser zu finanzieren.
  • Übernahme der Ausbildungskosten durch Steuermittel: 
    Die klaren Regelungen des dualen Berufsbildungssystems zur Finanzierungsverantwortung von Ausbildungsberufen, wonach den Ländern die Finanzierung der primär schulischen Ausbildung und der primär hochschulischen Ausbildung obliegt, müssen auch im Gesundheitswesen gelten. Die Länder müssen auch bei der Pflegeausbildung entsprechend ihrer Zuständigkeit die vollständigen Kosten der primär schulischen Ausbildung übernehmen. Das vermeidet die ordnungspolitisch falsche Belastung der Beitragszahlenden (205 Millionen Euro) und Pflegeheimbewohnenden (durchschnittlich 133 Euro pro Monat).

Kein Beitrag für mehr Nachhaltigkeit der Sozialen Pflegeversicherung ist die vorgesehene Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Mit ihr würde nur die ohnehin schon hohe Beitragslast noch weiter erhöht und das Solidarprinzip in der Pflegeversicherung überstrapaziert, denn schon heute beträgt der Höchstbeitrag zur Sozialen Pflegeversicherung ein Vielfaches des Mindestbeitrags – trotz identischem Versicherungsschutz. Es widerspräche auch dem Versicherungsprinzip, wenn der Zusammenhang zwischen Beiträgen und dadurch erworbenem Versicherungsschutz noch weiter ausgehöhlt würde und die Pflegeversicherungsbeiträge noch stärker den Charakter einer Sondersteuer auf Arbeit annähmen. 

Im Übrigen würden die mit einer außerordentlichen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze verbundenen Mehreinnahmen kurzfristig den für Reformen erforderlichen Druck nehmen, was sich dann aber schon mittel- und erst recht langfristig rächen würde. 

Unsere Stellungnahme finden Sie hier.