-
Arbeitsrecht
Beantwortung der wichtigsten Fragen im Arbeitsrecht -
Tarifpolitik
Eine moderne Tarifpolitik für die Sozial- und Pflegebranche -
Arbeitspolitik
Überregulierungen vermeiden -
bpa Arbeitgeberverband
Beratung ist das beste Konzept
Pflegemindestlohn
Pflegemindestlohn steigt auf über 16 Euro
Am 22. August 2023 hat die fünfte Pflegekommission, in der der bpa Arbeitgeberverband Mitglied ist, folgende Empfehlungen beschlossen.
Die 6. Pflegearbeitsbedingungenverordnung soll eine Laufzeit vom 1.2.2024 bis 30.06.2026 haben. Am 1.2.2024 starten die Mindestlöhne mit den Werten, die die 5. Pflegearbeitsbedingungenverordnung zuletzt zum 1.12.2023 erhöhen wird.
Dabei werden folgende zwei Erhöhungsschritte ab dem 1.5.2024 für drei Lohngruppen empfohlen:
Die Verhandlerinnen und Verhandler empfehlen eine lange Laufzeit vom 01.02.2024 bis 30.06.2026 (29 Monate) und zwei Erhöhungsschritte am 01.05.2024 und am 01.07.2025.
Der Pflegemindestlohn beträgt ab dem 01.12.2023 14,15 € brutto je Stunde, ab dem 01.05.2024 15,50 € und ab dem 01.07.2025 16,10 € jeweils brutto je Stunde.
Für Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit beträgt das Mindestentgelt zuerst 15,25 € brutto je Stunde, dann 16,50 € brutto je Stunde und steigt auf 17,35 € brutto je Stunde.
Für Pflegefachkräfte steigt das Mindestentgelt von 18,25 € brutto je Stunde, über 19,50 € brutto je Stunde auf 20,50 € brutto je Stunde.
Der Mindesturlaub bleibt bei 29 Tagen.