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Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für ein „Pflegearbeitsbedingungenverbesserungsgesetz“

Zusammenfassende Kritik des bpa Arbeitgeberverbandes:

Das BMAS hat am 2. April 2019 einen Gesetzentwurf zur Änderung der Regelungen zur Pflegekommission vorgelegt und uns zur Stellungnahme bis 5. April 2019, 12.00 Uhr aufgefordert.

Da es sich bei dem Gesetzentwurf um einen fundamentalen Eingriff in die Architektur der Pflegekommission handelt und Einwirkungsmöglichkeiten deutlich zu Lasten der privaten Arbeitgeber verschoben werden sollen, haben wir um Fristverlängerung für die Stellungnahme gebeten. Diese ist vom BMAS nicht beschieden worden. Wir halten dies für einen weiteren unfreundlichen Akt, zumal das BMAS seit Vorliegen des Berliner Verwaltungsgerichtsurteils (Lex AWO) vom 15. Mai 2018 beinahe ein Jahr Zeit gehabt hätte, solche Änderungen auf den Weg zu bringen.

Wir sehen in dem Gesetzentwurf einen frontalen Angriff auf die Interessen der privaten Arbeitgeber. Unter anderem sollen Stimmverhältnisse und Abstimmungsmodalitäten zu unseren Lasten verändert werden. Die geplanten Änderungen sind erkennbar darauf gerichtet, die privaten Arbeitgeberverbände der Pflegebranche von der Entscheidung einer Empfehlung der Pflegekommission auszuschließen. Zumindest mittelbar sind die Änderungen als massive Beeinträchtigung der Tarifautonomie zu werten, die auch mit dem Grundverständnis von Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz nicht zu vereinbaren sind.

Die Pflegekommission besteht aus 8 Mitgliedern (vier Sitze für Arbeitgeber; zwei für kirchliche, zwei für weltliche Arbeitgeber sowie vier Sitze für Arbeitnehmer, zwei für kirchliche, zwei für weltliche Arbeitnehmer). Bisher waren die Regelungen immer auf Konsensbildung ausgerichtet, d.h. Entscheidungen konnten nur bei Vollständigkeit der Kommission in einem Stimmenverhältnis von 7:1 getroffen werden. Die Entscheidungen der Pflegekommission wurden dann vom Ministerium in eine Rechtverordnung gegossen und legten den bzw. die Mindestlöhne für die Pflegebranche fest. Der Gesetzentwurf sieht nunmehr vor, die Beschlussfähigkeit der Kommission auf sechs anwesende Mitglieder zu reduzieren und Mehrheitsentscheidungen im Verhältnis 6:2 zuzulassen. Damit können einzelne Gruppen (z.B. die weltlichen Arbeitgeber, die zwei Sitze maximal in der Kommission haben) zukünftig überstimmt werden. Deren Position wird damit massiv geschwächt. Das BMAS stellt selbst in der Begründung fest, dass sich das sich das bisherige Verfahren in der Praxis bewährt habe. Daher ist diese Änderung der Abstimmungsmodalitäten unverhältnismäßig und nicht erforderlich.

Die Einführung eines neuen Kriteriums für die Besetzung der Kommission, nach dem die Trägervielfalt gewahrt werden soll, schafft dem BMAS bzw. der Regierung, die Möglichkeit willkürliche Besetzungsentscheidungen zu treffen. Es kann dann passieren, dass die marktstärkste Trägergruppe nicht mehr in der Kommission vertreten ist. Das lehnen wir als private Arbeitgeber, die über 50 % der Betriebe stellen, strikt ab.

Zudem sollen zukünftig einzelne Kommissionmitglieder mit vier Stimmen vorzeitig abberufen werden können. Diese Regelung ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit der Kommission und ihrer Mitglieder. Sie könnte genutzt werden, auf die Arbeit der Kommission Einfluss zu nehmen oder einzelne Mitglieder unter Druck zu setzen.

Unsere Stellungnahme finden Sie hier.

Eine Zusammenfassung ist hier hinterlegt.

Der Gesetzentwurf steht hier zur Verfügung.