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Europa / Internationales

Die Europäische Union (EU) ist rechtssetzend tätig, weil die 28 Mitgliedstaaten Teile ihrer eigenen Gesetzgebungshoheiten übertragen haben. Inzwischen macht die EU davon rege Gebrauch. Nahezu 70% der nationalen Rechtsvorschriften im Arbeits- und Sozialrecht sind auf europäische Initiativen zurückzuführen.

Die EU befindet sich dabei nach Ansicht des bpa Arbeitgeberverbands in einem Zwiespalt. Auf der einen Seite bringt der immer weiter fortschreitende europäische Integrationsprozess Wachstum und Wohlstand für alle EU-Mitgliedsstaaten und damit auch für deren Bürger und Unternehmen. Andererseits ist dieser europäische Integrationsprozess leider allzu oft mit Rechtssetzung durch die EU verbunden, die sich als Belastung gerade für die betroffenen Unternehmen erweist. In diesem Zusammenhang sei nur auf verschiedene Vorschriften aus den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie aus dem immer weiter ausufernden Bereich der Diskriminierungsverbote hingewiesen.

Der bpa Arbeitgeberverband steht zur fortschreitenden Europäischen Integration. Denn der freie Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr im gemeinsamen Binnenmarkt ist ein zentraler Bestandteil der Europäischen Union und ein Garant für Stabilität und Wachstum. Dieser gemeinsame Markt braucht gemeinsame Regeln. Rechtssetzung im Rahmen des Integrationsprozesses darf aber nicht beliebig ausufern und vor allem nicht zu Rechtsunsicherheiten für die betroffenen Unternehmen führen. Die breite Öffentlichkeit konnte in den Jahren nach 2000 sehen, zu welch absurden Folgen die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien für betroffene Unternehmen führten, was sich zuletzt auch nachteilig z.B. auf Stellenbewerberinnen und Stellenbewerber auswirkte. Weniger bekannt sind die Belastungen für betroffene Unternehmen, die sich aus der EU-Rechtssetzung und der EuGH-Rechtsprechung zu Urlaubsansprüchen ergeben.

Der bpa Arbeitgeberverband tritt entschieden für eine soziale Dimension der Europäischen Integration und des europäischen Binnenmarkts ein, die allen Beteiligten zugutekommt