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Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern und für Heimat | Entwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Zusammenfassung

Der bpa Arbeitgeberverband begrüßt den Referentenentwurf. Mit den ausgewählten Maßnahmen kann eine Steigerung der Erwerbsmigration erreicht werden.

Auch wenn der Referentenentwurf nicht geeignet ist, dem dramatischen Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen, begrüßt der bpa Arbeitgeberverband die im Entwurf vorgesehene Schaffung eines Arbeitsmarktzugangs für Pflegehilfskräfte. Deutlich hinter den Erwartungen für eine gezielte Erwerbsmigration von Pflegekräften bleiben die Regelungen zum Verwaltungsverfahren zur Anerkennung von Pflegekräften. Denn ohne die Etablierung deutschlandweiter, einheitlicher Strukturen sowie Verfahren und Prozesse werden diese keinen echten Fortschritt und keine Weiterentwicklung bewirken. Hier ist es dringend geboten, die Hemmnisse aufgrund komplizierter und langwieriger Verfahren beispielsweise zur Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation zu beheben.

Mit dem Verzicht auf eine formale Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation und der Schaffung eines Arbeitsmarktzugangs unabhängig von einer Qualifikation, eröffnet die kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung in § 15d BeschV-E die Möglichkeit zur Zuwanderung in weniger qualifizierten Tätigkeiten. Wir begrüßen diese geplante Neuregelung grundsätzlich; die teilweise Verknüpfung der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte mit der Tarifbindung des Arbeitgebers verkennt jedoch die gesetzlichen Entlohnungsbedingungen der Pflegebranche und hemmt dadurch erheblich die Möglichkeiten der Erwerbsmigration, die diese Regelung in der Pflege erreichen könnte.  

Der bpa Arbeitgeberverband lehnt eine pauschale Verknüpfung von Zuwanderungserleichterungen und Tarifbindung ab. Diese weder bedarfs- noch sachgerechte Verknüpfung betrifft neben § 15d BeschV-E die geplante Regelung in § 6 Absatz 1 BeschV-E. 

Unsere Stellungnahme finden Sie hier.