23.09.2016
bpa Arbeitgeberverband Newsticker Nr. 4/2016
Bundesarbeitsgericht legt strengere Maßstäbe für Allgemeinverbindlichkeit an
Mit Spannung wurde in dieser Woche ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Wirksamkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrags erwartet. Die Erfurter Richter entschieden, dass Arbeitgeber im Baugewerbe jahrelang zu Unrecht Beiträge in die Sozialkassen gezahlt hatten.
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