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24.10.2016

bpa Arbeitgeberverband Newsticker Nr. 6/2016

Dritte Pflegemindestlohnkommission nimmt ihre Arbeit auf – ver.di stellt Maximalforderungen

Mehr als 12 Monate vor Ablauf der aktuell geltenden Pflegemindestlohnverordnung hat die Dritte Pflegemindestlohnkommission ihre Arbeit am 19. Oktober 2016 aufgenommen. Die Kommission, die auf Antrag der Caritas vom Bundesarbeitsministerium einberufen wurde, hat die Aufgabe, einen Vorschlag für die Ausgestaltung des Pflegemindestlohns ab November 2017 zu erarbeiten.