Der Arbeitgeberverband des

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15.11.2024

bpa Arbeitgeberverband Newsticker Nr. 32/2024

Urteil: Bei einer einjährigen Befristungsdauer darfdie Probezeit höchstens drei Monate bzw. 25 Prozent der Befristungsdauer betragen

Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung wirdzum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkteangehoben

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2025 um 0,8 Prozentpunkte