31.12.2017
bpa Arbeitgeberverband Newsticker Nr. 9/2017
Neuregelung der Bereitschaftsdienste in der Pflege
Am 1.11.2017 trat die Dritte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (3. PflegeArbbV) in Kraft. Die Pflegearbeitsbedingungenverordnung legt im Wesentlichen den Pflegemindestlohn fest und enthält entsprechende Definitionen und Regelungen. Arbeitgeber der Pflegebranche haben seit November einige Veränderungen zu beachten. So wurden auch die Bereitschaftsdienste neu geregelt.
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