Pflegemindestlohn steigt auf 16,95 Euro
„Pflegekommission zeigt staatspolitische Verantwortung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten“ / bpa Arbeitgeberverband zum mitverhandelten Ergebnis der Pflegekommission
Zum Ergebnis der Pflegekommission erklärt bpa Arbeitgeberverbandspräsident und Kommissionsmitglied Rainer Brüderle:
„Mit einer erneut sehr langen Laufzeit von 27 Monaten schaffen wir nicht nur Planungssicherheit für die Unternehmen in der Pflegebranche, sondern wir nehmen damit auch unsere staatspolitische Verantwortung wahr. Denn ein moderater Anstieg von derzeit 16,10 Euro auf 16,95 zum 1.7.2027 macht deutlich, dass sich die Mitglieder der Pflegekommission sehr bewusst waren, in welcher wirtschaftlich schwierigen Situation sich die Unternehmen, die Pflegeversicherung und unser Land befinden. Höhere Belastungen hätten wir als Arbeitgeberverband angesichts der finanziellen Lage unserer Unternehmen nicht mittragen können.“
Der stellvertretende Präsident des bpa Arbeitgeberverbands und stellvertretendes Kommissionsmitglied, bpa-Präsident Bernd Meurer ergänzt:
„Angesichts von 16,95 Euro Stundenlohn für ungelernte Pflegehilfskräfte, der auch 2027 deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn liegt, sowie einem Medianlohn von 4.150 Euro für Pflegefachkräfte, stellt sich die Frage, ob es weiterhin die Festlegung von Pflegemindestlöhnen durch eine Pflegekommission braucht. Die Löhne in der Altenpflege haben sich längst so dynamisch und positiv entwickelt, dass keine Mindestvorgaben mehr benötigt werden.“
Die Verhandlerinnen und Verhandler empfehlen erneut eine lange Laufzeit vom 01.07.2026 bis 30.09.2028 (27 Monate) und zwei Erhöhungsschritte am 01.07.2026 und am 01.07.2027.
Der Pflegemindestlohn beträgt derzeit 16,10 Euro brutto je Stunde, ab dem 01.07.2026 16,52 € brutto je Stunde und ab dem 01.07.2027 16,95 € brutto je Stunde.
Für Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit beträgt das Mindestentgelt derzeit 17,35 € brutto je Stunde, dann 17,80 € brutto je Stunde und steigt auf 18,26 € brutto je Stunde.
Für Pflegefachkräfte steigt das Mindestentgelt von derzeit 20,50 € brutto je Stunde, über 21,03 € brutto je Stunde auf 21,58 € brutto je Stunde.
Der Mindesturlaub bleibt bei 29 Tagen.
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