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12.11.2020

Brüderle: „Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag in der Pflege ist überflüssig, unwirksam und verfassungswidrig“

bpa Arbeitgeberverband zu Forderungen auf dem Deutschen Pflegetag

Zu den Diskussionen auf dem Deutschen Pflegetag über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag erklärt der Präsident des bpa Arbeitgeberverbandes Rainer Brüderle: 

„Im vergangenen Jahr haben Altenpflegefachkräfte im Mittel 3021 Euro monatlich in Deutschland verdient. Legt man die Steigerungsraten der letzten Jahre zugrunde, dürfte das aktuelle mittlere Gehalt knapp 3.200 Euro betragen. Die Gehälter in der Altenpflege sind in den vergangenen fünf Jahren etwa doppelt so stark wie in der Gesamtwirtschaft gestiegen. Zudem haben Pflegeunternehmen in den vergangenen Jahren 100.000 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Jobs geschaffen. Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten einzelner Träger gibt es nicht.

Die aus Sicht der Pflegekräfte positive Gehaltsentwicklung ging einher mit deutlich steigenden Eigenanteilen der Pflegebedürftigen. Wer höhere Löhne für Altenpflegekräfte haben und gleichzeitig die Pflegebedürftigen nicht mehr belasten will, der muss mehr Geld zur Verfügung stellen – entweder über die Beitragsmittel zur sozialen Pflegeversicherung oder über Steuermittel. Mehr Geld ist die Voraussetzung für eine bessere Bezahlung. Allgemeinverbindliche Tarifverträge sind es nicht. 

Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag ist in der bekannten Konstellation nicht nur überflüssig, sondern auch kontraproduktiv und verfassungswidrig. Eine Gewerkschaft ohne Mitglieder und ein Miniarbeitgeberverband (BVAP) können keine Bedingungen aushandeln, die der Gesamtbranche von Stralsund bis Freiburg durch staatliche Rechtsverordnung übergestülpt werden. Das will einerseits die überwiegende Mehrheit der Branche nicht und verstößt andererseits gegen mehrere Grundrechte (Koalitionsfreiheit, Arbeitsvertragsfreiheit, allgemeine Handlungsfreiheit, Demokratieprinzip). Da wir mit beiden Beinen fest auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen, können wir uns das nicht gefallen lassen.

Die Erstreckung eines Mindestlohntarifvertrages ist zudem kontraproduktiv, weil bei derzeitiger Gesetzeslage die Kostenträger sich darauf zurückziehen können, dass höhere Löhne dann nicht mehr refinanziert werden. Der allgemeinverbindliche Tarifvertrag bekommt dann Höchstlohncharakter.

Der Zweck heiligt eben nicht jedes Mittel. Und der allgemeinverbindliche Tarifvertrag ist in der Pflege ein untaugliches Mittel, um bessere Arbeitsbedingungen für die Pflege zu erreichen.“

Dateien:
201112MIAVEPflegetag.pdf119 K