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24.10.2019

Brüderle: „Sehenden Auges direkt in den Pflegenotstand“

Bundestag beschließt eigentlich ein Pflegequalitätsverschlechterungsgesetz

Zum heutigen Verabschiedung des Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) erklärt der Präsident des bpa Arbeitgeberverband e.V., Rainer Brüderle:

„Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, mit dem die Große Koalition sehenden Auges direkt in den Pflegenotstand schlittert. Schon heute können viele Pflegeheime und Pflegedienste in Deutschland Pflegebedürftige nicht mehr aufnehmen oder betreuen, weil ihnen schlicht und einfach die Kapazitäten fehlen. Der weiter fortschreitende demographische Wandel wird die Lage noch verschlimmern.

Und was macht die Bundesregierung? Sie verschärft mit ihrem Gesetz gegen Wettbewerb und für Kleinstanbieterinteressen aus dem Vorfeld der SPD die Situation auf dem Pflegemarkt. Das Gesetz ist geeignet, Investoren und privates Kapital zu vergraulen, die für weitere Investitionen in die Qualität und in die Infrastruktur dann nicht mehr zur Verfügung stehen. Über 100 Milliarden Euro sind bis 2030 laut Bundeswirtschaftsministerium in der Pflege an Infrastrukturinvestitionen notwendig. Weder die Kirchen mit abnehmenden Mitgliederzahlen noch die Kommunen mit maroden Schulen und Straßen sind in der Lage, diese Summe zu stemmen. Das wird nur mit privaten Investitionen möglich sein, wenn man nicht einzelne soziale Bereiche gegeneinander ausspielen will.

Wirklich erschreckend ist, dass man in der Altenpflege die grundgesetzlich verankerte Tarifautonomie zugunsten von Kleinstinteressen der AWO und der Verdi nahezu ad acta gelegt hat. Rund 97 Prozent der Beschäftigten in der Altenpflege sind nicht Mitglied der Verdi. Wie man da ernsthaft behaupten kann, die Gewerkschaft sei in der Altenpflege repräsentativ und wirkmächtig, bleibt nicht nur mir, sondern auch zahlreichen Verfassungsrechtlern ein Rätsel.

Schon heute steigen die Löhne in der Altenpflege überdurchschnittlich und zwar seit mehreren Jahren. Sie lagen für Fachkräfte im Jahr 2018 im Median bei fast 2.900 Euro und der Pflegemindestlohn für ungelernte Hilfskräfte liegt 20 Prozent über dem allgemeinen Mindestlohn. Mit direkten Finanzzuschüssen, die die Träger nur für höhere Gehälter verwenden dürfen, könnte die Bundesregierung noch höhere Löhne in der Altenpflege durchsetzen, ohne den Umweg über dieses Pflegequalitätsverschlechterungsgesetz gehen zu müssen.“