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21.10.2019

Brüderle: „Ein Gesetz für die Themen von gestern und vorgestern“

bpa Arbeitgeberverband zur heutigen Anhörung im Bundestag zum Pflegelöhneverbesserungsgesetz

Zur heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegelöhneverbesserungsgesetz erklärt der Präsident des bpa Arbeitgeberverband e.V., Rainer Brüderle:

„Wir haben bei der heutigen Anhörung betont, dass der vorliegende Entwurf eines Gesetzes für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) in großen Teilen überflüssig ist, nicht in die Pflegelandschaft passt und keinen wesentlichen Beitrag zu einer besseren Bezahlung leistet. Er verschiebt Verantwortung und beschäftigt sich inhaltlich mit den Themen von gestern und vorgestern, nämlich wie können Gewerkschaften ohne Mitglieder über allgemeinverbindliche Tarifverträge gestützt werden, statt sich mit den Themen von heute und morgen zu befassen. Diese lauten vor allem: Welche Antworten gibt es auf den demografischen Wandel und wie schaffe ich notwendige Flexibilitäten, um die ständig steigende Nachfrage nach Pflegeleistungen zu bewältigen.

Auch in der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) hat sich gezeigt, dass es gewünscht ist, den professionell Pflegenden kurzfristig mehr Gehalt zu organisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, kann die Bundesregierung zum Beispiel jedes Jahr fünf Milliarden Euro (siehe IGES-Gutachten im Auftrag des BMG) zur Verfügung stellen, die ausschließlich für höhere Gehälter für die Pflegekräfte durch die Träger verwendet werden sollen. Das wäre eine zielgenaue, systemgerechte Maßnahme, die zudem auch die Verantwortung für die Finanzierung bei demjenigen belässt, der das Geld organisieren muss.

Der Versuch, über Zwangstarife und staatliche Lohndiktate Verbesserungen für die Pflegekräfte herbeizuführen, ist hingegen rechtlich komplex und schwierig und widerspricht den Interessen der Pflegenden, die in ganz überwiegender Mehrheit durch eine Abstimmung mit den Füßen und ihre Nichtmitgliedschaft in Gewerkschaften längst deutlich gemacht haben, dass sie keine Tarifrituale brauchen, sondern echte und unmittelbare Verbesserungen für ihren Alltag. Auch in den Beratungen der zuständigen Arbeitsgruppe im Rahmen der KAP hat sich gezeigt, dass der vom Gesetzentwurf eingeschlagene Weg von der Mehrheit der Träger abgelehnt wird. Bei dem vorliegenden Entwurf geht es nicht darum, höhere Löhne zu erreichen, sondern allein AWO und Verdi einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zu organisieren. Das ist reine Klientelpolitik.“

Unsere Stellungnahme finden Sie hier.

Dateien:
191021MIAnhoerung.pdf108 K