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20.09.2019

Brüderle: „Bundesrat setzt kein Zeichen für die Tarifautonomie“

bpa Arbeitgeberverband zur Beratung des Pflegelöhneverbesserungsgesetz im Bundesrat

Das Gesetz für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz) stand heute auf der Tagesordnung des Bundesrates. Während der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik keine Einwände gegen das Gesetz hatte und damit der drohenden Einschränkung der Tarifautonomie zustimmte, hob die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses die Notwendigkeit hervor,“ … mit Augenmaß sowie Blick auf die Tarifautonomie (Artikel 9 Absatz 3 GG) und die besonderen Bedingungen der Pflegebranche vorzugehen. Einerseits muss sichergestellt sein, dass die verfassungsrechtlich geschützten Freiräume der Sozialpartner gewahrt bleiben. Andererseits gilt es, die Strukturen im Pflegemarkt angemessen zu berücksichtigen und insbesondere der Bedeutung privater Träger, die einen Großteil der Beschäftigten in der Pflege repräsentieren, hinreichend Rechnung zu tragen.“

Der Bundesrat folgte der Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik und hatte keine Einwände.

Zur Entscheidung des Bundesrates erklärt der Präsident des bpa Arbeitgeberverband e.V., Rainer Brüderle:

„Die Eingriffe des Gesetzes in die Tarifautonomie sind gravierend. Da war man froh, zumindest aus dem Wirtschaftsausschuss des Bundesrates Signale zu hören, die zumindest in Teilen an die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft in der Pflege erinnert haben. Es ist sehr bedauerlich, dass die Mehrheit des Bundesrates aus rein ideologischen Gründen dieser Empfehlung nicht gefolgt ist. Wir werden aber weiterhin im Gesetzgebungsverfahren für Korrekturen kämpfen. Es kann nicht sein, dass in der Pflegekommission der kleinere Teil des Marktes deutlich überrepräsentiert ist und sie mit dem Gesetz in der Lage wäre, ein komplettes Tarifkorsett zu schnüren, das Tarifverhandlungen quasi ersetzt.“

Die Ausschussempfehlungen des Bundesrates finden Sie hier.


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190917MIMV_01.pdf128 K