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07.06.2019

Brüderle: „Empfehlen schon seit Jahren, auf Honorarkräfte zu verzichten“

bpa Arbeitgeberverband zum heutigen Urteil des Bundessozialgerichts zu sogenannten Honorarkräften in der Pflege

Zur heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts zu sogenannten Honorarkräften in Pflegeheimen erklärt der Präsident des bpa Arbeitgeberverbands Rainer Brüderle:

„Das Urteil des Bundessozialgerichts ist zu begrüßen. Angesichts mehrerer unterschiedlicher Gerichtsentscheidungen zum Umgang mit sogenannten Honorarkräften schafft dieses Urteil nun endlich Klarheit. Das entspricht voll und ganz der Linie unseres Verbandes. Wir empfehlen unseren Mitgliedern schon seit Jahren, auf deren Einsatz zu verzichten.“

Bundessozialgerichtentscheidung: Pflegekräfte, die als Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 12 R 6/18 R als Leitfall).