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27.03.2019

Di Fabio: „Erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege“

Brüderle: „Es ist Zeit, den politischen Irrweg zu beenden!“

Auf einer Pressekonferenz haben der frühere Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio und der Präsident des bpa Arbeitgeberverbands Rainer Brüderle die Ergebnisse eines Gutachtens von Professor Di Fabio zum Thema „Erstreckung von Tarifvertragsnormen in der Pflege“ vorgestellt. Professor Di Fabio kommt darin zum Schluss, dass es „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflege“ gibt.

Dazu erklärt Professor Udo Di Fabio: „Allgemeinverbindlicherklärungen in der Pflege stoßen auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Das gilt gleichermaßen für die klassische Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 Tarifvertragsgesetz (TVG) wie auch für die Erstreckung eines bundesweiten Tarifvertrages kraft einer Rechtsverordnung nach § 7a Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Eine entsprechende Vorgehensweise stellt eine Verletzung der Art. 9 Abs. 3, 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 sowie 20 Abs. 1 bis 3 GG dar. Beide Instrumente führen dazu, dass ein marktwirtschaftlicher Wettbewerb in der Pflegebranche de facto ausgeschlossen wird. Alle Wettbewerbsfaktoren sind dann vereinheitlicht (Preise, Qualität und dann auch noch Löhne). Der Eingriff ist aufgrund der bereits stark regulierten Pflegebranche (Pflege- und Sozialgesetze, Pflegequalität, Personalbemessung) besonders gravierend. Da insbesondere Gewerkschaften nur sehr wenige Mitglieder haben und somit eine repräsentative Bindung an einen für allgemeinverbindlich zu erklärenden Tarifvertrag in der Pflegebranche nicht besteht und nicht bestehen wird, sind die Instrumente der Allgemeinverbindlicherklärung bzw. die Erstreckung von Tarifverträgen ungeeignet und zur Erreichung sozial- und gesundheitspolitisch erstrebter Ziele verfassungswidrig.“

„Die Ergebnisse von Professor Di Fabio sind klar und eindeutig. Sie sind ein deutliches Signal an die Politik, den Weg der Allgemeinverbindlicherklärung nicht weiter zu beschreiten. Er führt nicht nur rechtlich und politisch, sondern auch wirtschaftlich in eine Sackgasse“, so Rainer Brüderle.

Der bpa Arbeitgeberverband habe in allen Bundesländern Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) mit länderspezifischen Entgelttabellen eingeführt. Damit können bis zu rund 10.000 Einrichtungen und Dienste erreicht werden. Die AVR seien Mindestbedingungen für Löhne und Arbeitsbedingungen und würden zum Beispiel ein Einstiegsgehalt von 2.520 Euro für die Pflegefachkraft in Sachsen-Anhalt oder von 2.950 Euro in Baden-Württemberg empfehlen. Sie bildeten damit unterschiedliche Lebenshaltungskosten und regionale Besonderheiten bei Pflegesätzen oder Regulierungen ab. „Das ist vernünftig und spiegelt die Wirklichkeit vor Ort wider. Damit zeigen wir, dass private Pflegebetreiber ihren Mitarbeitern gute Gehälter und gute Arbeitsbedingungen anbieten und schaffen Transparenz“, machte der bpa Arbeitgeberpräsident deutlich.

Und weiter: „Bemerkenswert ist der Hinweis von Professor Di Fabio auf die Ziele des Arbeitnehmerentsendegesetzes. Das richtet sich explizit gegen einen Verdrängungswettbewerb durch sinkende Löhne. In der Altenpflege findet der Verdrängungswettbewerb aber gerade andersherum statt. Die Löhne steigen weit überdurchschnittlich und wer da als Unternehmen nicht mithalten kann, der findet keine Fachkräfte und wird heute oder morgen vom Markt verdrängt. Für die steigenden Löhne sorgt übrigens der Markt. Deshalb sollte sich die Politik lieber auf zwei viel dringendere Probleme in der Altenpflege konzentrieren: Wie sichern wir die flächendeckende Versorgung der Pflegebedürftigen und woher gewinnen wir das notwendige zusätzliche Personal?“

Die Zusammenfassung der Ergebnisse des Gutachtens finden Sie in der beigefügten Datei.