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26.04.2024

Pflegemindestlohn steigt nochmals um 9,5 Prozent

Abstand zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn beträgt rund 25 Prozent

Zum zweiten Mal wird in diesem Jahr der Pflegemindestlohn erhöht. Zum 1. Mai 2024 erhöht er sich für die ungelernten Kräfte von 14,15 Euro auf 15,50 Euro. Das entspricht einer Steigerung um 9,5 Prozent. Der Abstand zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn beträgt damit über drei Euro oder beinahe 25 Prozent. Für qualifizierte Pflegehilfskräfte steigt der Stundenmindestlohn von 15,25 auf 16,50 Euro. Pflegefachkräfte erhalten statt 18,25 Euro künftig 19,50 Euro.

Das zeigt einmal mehr, die Langzeitpflege ist für alle Qualifikationsgruppen ein attraktiver Beruf – zumindest die Bezahlung ist längst überdurchschnittlich. Dreijährig ausgebildete Fachkräfte verdienen mittlerweile im Schnitt rund 4.000 Euro. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind in diesem Wert noch nicht einmal enthalten.

„Die Beschlüsse der Pflegekommission aus dem vergangenen Jahr beinhalten nicht nur ein attraktives Mindestniveau bei den Löhnen, sie haben auch für die Einrichtungen und Dienste Planungssicherheit gebracht. Erst in 14 Monaten steht die nächste Erhöhung des Pflegemindestlohns an. Die Mindestlohnentwicklungen stehen schon heute fest. Das ist in diesen wirtschaftlich schwierigen und unsicheren Zeiten für alle Pflegearbeitgeber ein hoher Wert“, so der Präsident des bpa Arbeitgeberverbandes Rainer Brüderle, der Mitglied der Fünften Pflegekommission ist.

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