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26.04.2022

Pflegemindestlohn für Fachkräfte steigt auf über 18 Euro

„Pflege ist und bleibt ein attraktiver Arbeitsmarkt“ / bpa Arbeitgeberverband zur Veröffentlichung der 5. Pflegearbeitsbedingungenverordnung

Zur heutigen Veröffentlichung der 5. Pflegearbeitsbedingungenverordnung, die zum 1. Mai 2022 in Kraft tritt, erklärt bpa Arbeitgeberverbandspräsident und Kommissionsmitglied Rainer Brüderle:

„Die Pflegekommission hat erneut bewiesen, dass sie einmütig zu guten Ergebnissen für die Pflegekräfte und die Unternehmen kommt und das ganz ohne staatliche Zwangsverpflichtung. Wir haben mit dem Ergebnis erneut eine tragfähige Grundlage für einen attraktiven Pflegearbeitsmarkt in den kommenden Jahren gelegt. Eine verfassungsrechtlich umstrittene und kaum praktikable Tariftreueregelung ist eigentlich überflüssig.“

Bis Dezember 2023 steigt der Mindestlohn für ungelernte Pflegehilfskräfte auf 14,15 Euro, für einjährige gelernte Pflegehilfskräfte auf 15,25 Euro und für Pflegefachkräfte auf 18,25 Euro. Zudem erhöht sich der Mindesturlaub bereits zum 1. Januar 2023 auf 29 Tage.

Dateien:
220426MIMindestlohn.pdf15.8 K