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08.02.2022

Pflegemindestlohn steigt auf über 14 Euro

„Pflege ist und bleibt ein attraktiver Arbeitsmarkt“ / bpa Arbeitgeberverband zum mitverhandelten Ergebnis der Pflegekommission

Zum Ergebnis der Pflegekommission erklärt bpa Arbeitgeberverbandspräsident und Kommissionsmitglied Rainer Brüderle:

„Die Pflegekommission hat zum wiederholten Male bewiesen, dass sie für die Pflegenden in großer Einigkeit der Branche zu sehr guten Ergebnissen kommt. Die Pflege ist und bleibt damit ein attraktiver Arbeitsmarkt. Schon die Mindestbedingungen werden von vielen anderen Branchen auch nicht annähernd erreicht. Damit wird das Gerede von angeblich schlecht bezahlten Pflegekräften hoffentlich aufhören. In bewährter Art und Weise hat die Kommission bereits zum fünften Mal einen einstimmigen Beschluss gefasst, der Verlässlichkeit und Stabilität in der Pflege für die kommenden zwei Jahre garantiert.“

Der stellvertretende Präsident des bpa Arbeitgeberverbands und stellevertretendes Kommissionsmitglied, bpa-Präsident Bernd Meurer ergänzt:

„Das Ergebnis schafft Klarheit bei den unteren Haltelinien für die Altenpflege. Damit verdienen Vollzeitfachkräfte zum Einstieg mindestens über 3.000 Euro. Die Kommission hat ein einmütiges, trägerübergreifendes und repräsentatives Signal für die Wertschätzung der Pflegenden ausgesandt.“

Die Verhandlerinnen und Verhandler empfehlen eine lange Laufzeit vom 1.5.2022 bis 31.01.2024 und drei Erhöhungsschritte am 1.9.2022, am 1.5.2023 und am 1.12.2023.

Für ungelernte Pflegehilfskräfte steigt der Mindestlohn dann auf 13,70 Euro, 13,90 Euro und 14,15 Euro.

Für einjährige gelernte Pflegehilfskräfte steigt er auf 14,60 Euro, 14,90 Euro und 15,25 Euro.

Für Pflegefachkräfte beträgt er ab 1.9.2022 17,10 Euro, ab 1.5.2023 17,65 Euro und steigt am 1.12.2023 auf 18,25 Euro.

Der Mindesturlaub vom 26 Tagen steigt ab 1.5.2022 auf 27 Tage und ab 1.1.2023 auf 29 Tage.