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14.12.2021

bpa Arbeitgeberverband erneut in die Pflegekommission berufen

Konstituierung bereits in dieser Woche

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in einem Schreiben mitgeteilt, dass der Präsident des bpa Arbeitgeberverband e.V. Rainer Brüderle zum ordentlichen Mitglied und der stellvertretende Präsident Bernd Meurer zum stellvertretenden Mitglied der Pflegekommission berufen wurden. Damit ist der erst 2015 gegründete und mittlerweile über 5.200 Mitgliedseinrichtungen zählende bpa Arbeitgeberverband nach 2016 und 2019 erneut in diesem Gremium vertreten, das die Aufgabe hat, einen Vorschlag für die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen in der Altenpflege zu erarbeiten. Die Pflegekommission soll sich schon in dieser Woche konstituieren.

Die 8-köpfige Kommission besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Arbeit- bzw. Dienstgebern und Arbeit- bzw. Dienstnehmern der Pflegebranche. Die Kommissionsmitglieder üben diese Tätigkeit ehrenamtlich aus und sind dabei an Weisungen nicht gebunden. Nach den Regelungen des Pflegelöhneverbesserungsgesetzes, das am 29. November 2019 in Kraft getreten ist, wird die Pflegekommission künftig dauerhaft eingerichtet (mit fünfjähriger Amtszeit).

Der Vorschlag der Kommission bildet die Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz enthält für die Pflegebranche (Altenpflege und ambulante Krankenpflege) spezielle Regelungen, um dem Nebeneinander in der Branche von kirchlichen und nichtkirchlichen Pflegedienstanbietern mit je eigenen Regelwerken zu den Arbeitsbedingungen Rechnung zu tragen.