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02.06.2021

Brüderle: „Spahn und Heil legen Axt an die private Pflege in Deutschland“

Hunderttausenden von Pflegebedürftigen droht der Verlust der professionellen Versorgung

Zum Kabinettsbeschluss über eine Tariftreueregelung in der Pflege erklärt der Präsident des bpa Arbeitgeberverbandes Rainer Brüderle:

„Die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts zeigt, wie weit weg diese Regierung der Wirklichkeit entrückt ist. Mit ihrer Tariftreueregelung in der Pflege riskiert sie Existenzen von Unternehmen, stagnierende oder sogar sinkende Löhne und den Verfassungsbruch. Jens Spahn und Hubertus Heil legen mit diesem Gesetz die Axt an die private Pflege in Deutschland.

Eine starre Tarifbindung von privaten Unternehmen in der Pflege nimmt diesen jegliche Luft zum Atmen. Wenn Personaleinsatz, Preise, Qualität und nun auch noch die Löhne reguliert sind, dann brauchen Unternehmen klare Regelungen zu unternehmerischen Wagnissen. Ohne diese wird es sich kaum mehr lohnen, Leistungen in der Pflege anzubieten. Und diejenigen, die sich weigern, sich in ein starres Tarifkorsett zwingen zu lassen, müssen ohnehin ihre Existenz aufgeben. Hunderttausenden von Pflegebedürftigen droht der Verlust der professionellen Versorgung.

Die Löhne für Pflegefachkräfte sind in den vergangenen zehn Jahren um rd. 40 Prozent gestiegen. Beinahe doppelt so stark, wie in allen anderen Branchen. Der Durchschnittslohn für Fachkräfte in Pflegeheimen lag vergangenes Jahr bei 3.350 Euro. Jetzt droht die gesetzliche Regelung mit einem Refinanzierungsdeckel für nicht-tarifgebundene Unternehmen solche Lohnsteigerungen auszubremsen. Übertarifliche Löhne in Ballungsräumen und höhere Löhne über Arbeitsvertragsrichtlinien oder ähnliche Strukturen werden in Zukunft kaum mehr möglich sein.  Die Lohneinbußen der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen dann auf die Rechnung dieser Regierung.

Die Tariftreueregelung verletzt zudem mehrere Grundrechte. Eine so einseitige Unterstützung des Staates für Gewerkschaften, denen weitgehend die Mitglieder fehlen, verstößt gegen die Tarifautonomie und die Tariffreiheit. Weitere im Grundgesetz garantierte Freiheitsrechte bis hin zum Demokratieprinzip sind durch diese Gesetzgebung verletzt.  Wenn der Gesetzgeber diesen fatalen Irrtum der Bundesregierung nicht korrigiert, dann müssen wir den Rechtsweg einschlagen – im Interesse unserer Mitglieder, von uns betreuten Pflegebedürftigen und unserer Mitarbeiter.“       

Dateien:
210602MITariftreue.pdf121 K