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04.12.2018

Brüderle: Pflegemindestlohn steigt im Westen auf 11,05 Euro und im Osten auf 10,55 Euro

Neuer Pflegemindestlohn gilt ab 1. Januar 2019

Zum 1. Januar 2019 steigt der Pflegemindestlohn um 50 Cent pro Stunde. Dann gilt für den Westen und Berlin ein Stundenlohn von mindestens 11,05 und für den Osten eine Mindestgrenze von 10,55 Euro pro Stunde. Ungelernte Hilfskräfte verdienen damit in der Altenpflege mindestens 1,86 Euro bzw. 20 Prozent mehr als in anderen Branchen, für die dann der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde gilt. Für Altenpflegefachkräfte werden deutlich höhere Stundenlöhne bezahlt.

Dazu erklärt der Präsident des bpa Arbeitgeberverbands Rainer Brüderle:

„In der Altenpflege kann man als ungelernte Hilfskraft deutlich mehr verdienen als in zahlreichen Branchen unserer Republik. Das kann für junge Menschen, die bisher noch keine Ausbildung abgeschlossen haben, auch ein Ansporn sein, in der Altenpflege zu arbeiten. Über diesen Einstieg gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich zur Altenpflegefachkraft ausbilden zu lassen und in einem sicheren Job mit Zukunft tätig zu sein. Altenpflegefachkräfte werden händeringend gesucht und haben eine lebenslange Jobgarantie. Denn während Banker und andere frühere „In“-Berufe drohen, durch die Digitalisierung zu verschwinden, ist eine Beschäftigung in der Altenpflege krisenfest und zukunftssicher.“

Dateien:
MIAG15Mindestlohn.pdf64 K