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27.03.2018

„Höhere Löhne dürfen nicht an Pflegebedürftigen hängen bleiben“

bpa Arbeitgeberpräsident zur Verabschiedung von Arbeitsvertragsrichtlinien in Sachsen-Anhalt

Zur Verabschiedung von Arbeitsvertragsrichtlinien in Sachsen-Anhalt für die Mitglieder im bpa und im bpa Arbeitgeberverband erklärt bpa Arbeitgeberpräsident Rainer Brüderle:

„Nach Niedersachsen und Thüringen haben nun die im bpa und bpa Arbeitgeberverband organisierten privaten Pflegeanbieter in Sachsen-Anhalt kollektivrechtliche Arbeitsvertragsrichtlinien verabschiedet. Mit dem Vertragswerk wollen sie nicht nur für Transparenz sorgen, sondern mit einem Einstiegsgehalt von mindestens EUR 2.400 für Pflegefachkräfte auch attraktive und wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen bieten. Damit wird eine bessere Bezahlung von Pflegekräften möglich, die auch die Politik will. Grundvoraussetzung dazu ist aber die Refinanzierung durch die Kostenträger.

Höhere Löhne bedeuten aber auch höhere Pflegekosten. Deshalb muss die Politik auf Bundesebene endlich klären, ob die höheren Kosten an den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bzw. den Sozialhilfeträgern hängen bleiben oder ob die Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung zu den einzelnen Pflegegraden deutlich erhöht werden. Zur Ehrlichkeit gehört dazu, dass dann höhere Kosten auf die Gemeinschaft der Pflegeversicherten oder auf die Gemeinschaft der Steuerzahler zukommen. Die Politik steht nun bei allen im Wort und muss liefern.“

Dateien:
PM_AG_2_AVR_SAT.pdf91 K