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29.08.2023

Pflegemindestlohn steigt auf über 16 Euro

„Sehr lange Laufzeit schafft Planungssicherheit“   bpa Arbeitgeberverband zum mitverhandelten Ergebnis der Pflegekommission

Zum Ergebnis der Pflegekommission erklärt bpa Arbeitgeberverbandspräsident und Kommissionsmitglied Rainer Brüderle:

„Mit einer sehr langen Laufzeit von 29 Monaten und künftigen Anpassungsschritten nur noch zum 1. Juli schaffen wir Planungssicherheit für die Unternehmen in der Pflegebranche. Angesichts eines herausfordernden Tarifumfeldes mit kräftigen Tariflohnerhöhungen und einer hohen Inflation sind wir als Arbeitgeberverband an das Äußerste des Leistbaren für die ohnehin massiv belasteten Betriebe gegangen. Es stellt sich trotz des einmütig erzielten Ergebnisses die generelle Frage, wie zeitgemäß die Pflegekommission noch ist. Jahrelange deutliche Lohnzuwächse und die Tariftreueregelung in der Altenpflege lassen die Pflegekommission als einen Anachronismus einer vergangenen Zeit erscheinen.“

Der stellvertretende Präsident des bpa Arbeitgeberverbands und stellvertretendes Kommissionsmitglied, bpa-Präsident Bernd Meurer ergänzt:

„Der nun vorgeschlagene Pflegemindestlohn für ungelernte Kräfte liegt erneut drei Euro über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Wir unterstreichen noch einmal, dass der Pflegeberuf finanziell attraktiv ist und es bleiben wird. Die damit verbundene Zumutung für die Einrichtungen und Pflegebedürftigen bleibt ein Wermutstropfen.“

Die Verhandlerinnen und Verhandler empfehlen eine lange Laufzeit vom 01.02.2024 bis 30.06.2026 (29 Monate) und zwei Erhöhungsschritte am 01.05.2024 und am 01.07.2025.

Der Pflegemindestlohn beträgt ab dem 01.12.2023 14,15 € brutto je Stunde, ab dem 01.05.2024 15,50 € und ab dem 01.07.2025 16,10 € jeweils brutto je Stunde.

Für Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit beträgt das Mindestentgelt zuerst 15,25 € brutto je Stunde, dann 16,50 € brutto je Stunde und steigt auf 17,35 € brutto je Stunde.

Für Pflegefachkräfte steigt das Mindestentgelt von 18,25 € brutto je Stunde, über 19,50 € brutto je Stunde auf 20,50 € brutto je Stunde.

Der Mindesturlaub bleibt bei 29 Tagen.