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Tarifpolitik

Eine moderne Tarifpolitik für die Sozial- und Pflegebranche

Die Sozialwirtschaft - insbesondere die Pflegewirtschaft - ist eine Branche, in der Unternehmen traditionell verschiedenen Vorgaben bzw. Restriktionen unterliegen. Beispielsweise können Träger von Pflegeeinrichtungen nicht frei über ihre personelle Ausstattung und Anbieterpreise entscheiden. Vielmehr sind sie an vorgegebene Personalschlüssel, Fachkraftquoten und vereinbarte Pflegesätze gebunden. Solche Vorgaben werden als notwendig erachtet, um eine hohe und nachprüfbare Pflegequalität für Heimbewohner und Patienten ambulanter Pflegedienste gewährleisten zu können.

Dieses starre Korsett, in dem sich die Pflegeunternehmen bewegen, macht es jedoch notwendig, an anderen Stellen Spielräume zur freien Gestaltung zu haben, sodass Pflegeunternehmen insgesamt noch wie Marktteilnehmer agieren können. Alles andere wäre eine Abkehr vom freien Unternehmertum in der Pflege, wie es bei der Einführung der Pflegeversicherung postuliert wurde.

Eine nachhaltige Tarifpolitik in der Sozial- oder Pflegewirtschaft muss daher zum einen das Interesse der Arbeitnehmer an fairen Löhnen sowie guten Arbeitsbedingungen und sicheren Arbeitsplätzen berücksichtigen. Andererseits muss es möglich bleiben, Arbeitsbedingungen in der Pflege so flexibel auszugestalten, dass die Unternehmen der Pflegebranche angemessen und schnell auf wirtschaftliche Änderungen reagieren können.

Der bpa Arbeitgeberverband tritt daher selbstverständlich für faire und angemessene Löhne ein. Gleichzeitig muss den Mitgliedsunternehmen aber ein Handlungsspielraum bleiben. Daher sind z.B. flexible Arbeitszeitmodelle, Teilzeitarbeit, Arbeitszeitkonten, etc. nach Ansicht des bpa Arbeitgeberverbands notwendig, um den Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit zu geben, erfolgreich am Markt zu bestehen. Dem Ruf der Politik nach allgemeinverbindlichen Tarifverträgen in der Pflege tritt der bpa Arbeitgeberverband ausdrücklich entgegen. Eine Zwangsbeglückung durch allgemeinverbindliche Tarifverträge ist ein Angriff auf die Tarifautonomie, ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich garantierte Koalitionsfreiheit sowie eine nicht hinnehmbare weitere Beschränkung der unternehmerischen Gestaltungsspielräume.