Der Arbeitgeberverband des

Zur Website des Bundesverbandses privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
  • Arbeitsrecht
    Beantwortung der wichtigsten Fragen im Arbeitsrecht

  • Tarifpolitik
    Eine moderne Tarifpolitik für die Sozial- und Pflegebranche

  • Arbeitspolitik
    Überregulierungen vermeiden

     

  • bpa Arbeitgeberverband
    Beratung ist das beste Konzept

11.06.2021

Brüderle: „Schwarzer Tag für die Pflege“

bpa Arbeitgeberverband zur Verabschiedung einer Tariftreueregelung in der Altenpflege

<xml> </xml>

Zur heutigen Verabschiedung einer Tariftreueregelung für die Pflege im Deutschen Bundestag erklärt der Präsident des bpa Arbeitgeberverbandes Rainer Brüderle:

„Der heutige Tag ist ein schwarzer Tag für die Pflege in Deutschland, für private Pflegeeinrichtungen und ihre Beschäftigten sowie für die Tarifautonomie.

Die abgespeckte Pflegereform ist eine Mogelpackung. Sie wird ihre Wirkung bzw. ausbleibende Wirkung erst zeigen, wenn diese Regierung schon längst nicht mehr im Amt ist. Es ging offenkundig den Bundesministern Spahn und Heil allein darum, für den Wahlkampf ein Thema abzuräumen. Kurzfristig mag das gelungen sein.

Denn die Wahrheit ist, weder werden Pflegebedürftige nachhaltig entlastet, noch werden mit der vorgesehenen Tariftreuregelung Löhne großartig steigen. Stattdessen nimmt die staatliche Regulierung der Löhne bei gleichzeitiger Missachtung der unternehmerischen Risiken und des Unternehmerwagnisses den Betrieben die Luft zum Atmen. Das gefährdet die Existenz insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen und damit die Versorgung von Pflegebedürftigen.

Insbesondere die einseitige Parteinahme des Staates zugunsten mitgliederschwacher Gewerkschaften hat mit Tarifautonomie nichts mehr zu tun. Mit derartigen planwirtschaftlichen Elementen schwächt die Regierungskoalition unsere Soziale Marktwirtschaft weiter. Verräterisch wird es, wenn die Regierung im Gesetz für nicht tarifgebundene Unternehmen auch noch einen Refinanzierungsdeckel einführt. Dieser wird schnell zum Lohndeckel und zeigt, es geht hier nicht darum, bessere Löhne zu organisieren. Dort, wo Betriebe zum Beispiel unsere Arbeitsvertragsrichtlinien oder andere Lohnstrukturen anwenden, drohen den Beschäftigten jetzt Gehaltseinbußen. Auch das wird erst dann merkbar, wenn die Verursacher dieser absurden Regelung längst ihr Amt anderen überlassen haben.

Diese Tariftreueregelung verstößt offenkundig gegen mehrere Grundrechte. Wenn der Bundesrat dieser Mogelpackung nicht in letzter Sekunde noch den Stecker ziehen sollte, bleibt den privaten Arbeitgebern wahrscheinlich nur der Weg nach Karlsruhe.“