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31.12.2017

bpa Arbeitgeberverband Newsticker Nr. 9/2017

Neuregelung der Bereitschaftsdienste in der Pflege

 

Am 1.11.2017 trat die Dritte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (3. PflegeArbbV) in Kraft. Die Pflegearbeitsbedingungenverordnung legt im Wesentlichen den Pflegemindestlohn fest und enthält entsprechende Definitionen und Regelungen. Arbeitgeber der Pflegebranche haben seit November einige Veränderungen zu beachten. So wurden auch die Bereitschaftsdienste neu geregelt.