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11.07.2017

bpa Arbeitgeberverband Newsticker Nr. 6/2017

Bundesverfassungsgericht: "Ja, aber" zum Tarifeinheitsgesetz

Das 2015 in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz ist weitestgehend verfassungskonform. So entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am heutigen Tage (Urteil vom 11.7.2017, 1 BvR 1571/15 u.a.). Damit bleibt das umstrittene Gesetz in Kraft. Die Karlsruher Richter fordern jedoch vom Gesetzgeber Nachbesserung zum Schutz der Interessen kleinerer Gewerkschaften.