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04.11.2016

bpa Arbeitgeberverband Newsticker Nr. 7/2016

Bundesarbeitsgericht: Ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer muss nicht an Personalgespräch teilnehmen

 

Ein Arbeitnehmer kann regelmäßig nicht vom Arbeitgeber verpflichtet werden, an einem Personalgespräch teilzunehmen, wenn er arbeitsunfähig erkrankt ist. So entschieden die Richter des Bundesarbeitsgerichts (BAG) mit Urteil vom 02. November 2016 (Urteil vom 02.11.2016 - 10 AZR 596/15). In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall klagte ein Arbeitnehmer auf Entfernung einer Abmahnung aus seiner Personalakte.