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28.06.2016
bpa Arbeitgeberverband Newsticker Nr. 3/2016
Allgemeiner Mindestlohn ab 1.1.2017 bei 8,84 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 8,50 Euro auf 8,84 brutto in der Stunde. Das gab die Mindestlohnkommission am Dienstag in Berlin bekannt. Die neue Lohnuntergrenze gilt vom 1. Januar 2017 an. Laut Berechnungen des Statistischen Bundesamts zum TarifIndex hätte der Mindestlohn auf mindestens 8,77 Euro angehoben werden müssen.
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