Der Arbeitgeberverband des

Zur Website des Bundesverbandses privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
  • Arbeitsrecht
    Beantwortung der wichtigsten Fragen im Arbeitsrecht

  • Tarifpolitik
    Eine moderne Tarifpolitik für die Sozial- und Pflegebranche

  • Arbeitspolitik
    Überregulierungen vermeiden

     

  • bpa Arbeitgeberverband
    Beratung ist das beste Konzept

01.02.2021

Brüderle: „Ein Tarifvertrag von Miniminderheiten mit Praxisferne“

Meurer: „Mehr Geld ist die Voraussetzung für eine bessere Bezahlung. Allgemeinverbindliche Tarifverträge sind es nicht.“

Zur erneuten Verkündung eines Tarifvertrags zwischen BVAP und Verdi erklärt der Präsident des bpa Arbeitgeberverbandes Rainer Brüderle: 

„Die AWO-Zweitmarke BVAP hat mit Verdi nun bereits zum zweiten Mal den Abschluss eines Tarifvertrages für wenige Arbeitgeber und wenige Beschäftigte verkündet. Das ist und bleibt im Rahmen der Tarifautonomie ihr gutes Recht – auch die Mehrfachverkündung.

Die Allgemeinverbindlichkeit eines solchen Abschlusses wäre nicht rechtens. Gilt der Abschluss jetzt eigentlich für BVAP-Mitglieder? Oder lassen sie den Tarifvertrag nur gegen sich selbst gelten, wenn er durch den Bundesarbeitsminister auf Dritte erstreckt wird. Ist das dann überhaupt ein echter Tarifvertrag? Wenn nicht, bestehen schon Zweifel an der Erstreckungsmöglichkeit.

Es bleibt dabei: Miniminderheiten können in unserem Wirtschafts- und Gesellschaftssystem und unserer demokratischen Grundordnung nicht über die Tarifautonomie von Mehrheiten bestimmen. Zudem ist ein Einheitstarifvertrag von Stralsund bis Freiburg jenseits der betrieblichen Wirklichkeit. Neben der fehlenden Größe zeichnet sich diese Vereinbarung durch Praxisferne aus. Wenn die Beschäftigten in der Pflege der Auffassung wären, dass sie einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag brauchen, wären sie in der Verdi. Wenn die Arbeitgeber meinten, sie brauchen einen solchen Vertrag, wären sie Mitglied der BVAP. Tatsächlich sind beide Gruppen in überwältigender Anzahl kein Mitglied in beiden Verbänden. Für die Repräsentativität spielen auch Positionierungen von kirchlichen Institutionen keine Rolle.“  

Der stellvertretende Präsident des bpa Arbeitgeberverbandes Bernd Meurer ergänzt: „Im Jahr 2019 haben examinierte Altenpflegekräfte im Mittel 3.032 Euro monatlich verdient. Legt man die Steigerungsraten der vergangenen Jahre zugrunde, dürfte das aktuelle mittlere Gehalt rd. 3.200 Euro betragen. Die Gehälter in der Altenpflege sind in den letzten fünf Jahren beinahe doppelt so stark gestiegen wie in allen anderen Branchen. Pflegeunternehmen haben zudem in den vergangenen Jahren 100.000 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Jobs geschaffen. Wettbewerbsverzerrungen zulasten einzelner Träger gibt es nicht.

Wer trotz dieser Entwicklung noch höhere Löhne für Altenpflegekräfte haben und gleichzeitig Pflegebedürftige nicht weiter belasten will, der muss mehr Geld zur Verfügung stellen – entweder über die Beitragsmittel zur sozialen Pflegeversicherung oder über Steuermittel. Mehr Geld ist die Voraussetzung für eine bessere Bezahlung. Allgemeinverbindliche Tarifverträge sind es nicht.“ 

Dateien:
210201MITV_01.pdf121 K