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19.12.2019

Neue Pflegemindestlöhne noch im ersten Quartal 2020

Derzeitige Pflegemindestlohnverordnung läuft noch bis 30.April 2020

Zum Thema Pflegemindestlöhne erklärt der Präsident des bpa Arbeitgeberverband e.V., Rainer Brüderle:

„Derzeit tagt die vierte Pflegekommission, die die vierte Arbeitsbedingungenverordnung in der Pflege vorbereitet. Der bpa Arbeitgeberverband ist Mitglied der Kommission und vertritt hier die Interessen der privaten Arbeitgeber. Wir erarbeiten gerade die nächsten Pflegemindestlöhne, die sicher noch im ersten Quartal 2020 bekannt werden. Wir orientieren uns dabei an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der demografischen Entwicklung.

Die zum 1. Januar 2020 auf 11,35 Euro im Westen und 10,85 Euro im Osten steigenden Pflegemindestlöhne für ungelernte Hilfskräfte wurden noch von der dritten Pflegekommission festgelegt, deren Verordnung noch bis 30. April 2020 läuft.

Der allgeneine gesetzliche Mindestlohn, der in anderen Branchen zum Teil auch für gelernte Kräfte gezahlt wird, beträgt ab dem 1. Januar 2020 9,35 Euro und liegt damit im Westen mehr als 20 Prozent unter dem Pflegemindestlohn."