Der Arbeitgeberverband des

Zur Website des Bundesverbandses privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
  • Arbeitsrecht
    Beantwortung der wichtigsten Fragen im Arbeitsrecht

  • Tarifpolitik
    Eine moderne Tarifpolitik für die Sozial- und Pflegebranche

  • Arbeitspolitik
    Überregulierungen vermeiden

     

  • bpa Arbeitgeberverband
    Beratung ist das beste Konzept

16.05.2019

Brüderle: „Auch die Koalitionsfreiheit ist ein Grundrecht“

bpa Arbeitgeberverband zu 70 Jahren Grundgesetz

Zur heutigen Debatte im Deutschen Bundestag zu „70 Jahre Grundgesetz“ erklärt der Präsident des bpa Arbeitgeberverbands Rainer Brüderle:

„Es ist wichtig, an einem Tag wie heute an die Grundrechte und Grundfreiheiten, die durch unser Grundgesetz geschützt sind, zu erinnern. Noch wichtiger ist nur, dass diese auch im täglichen politischen Handeln nicht aus dem Blick geraten. Zu den Grundfreiheiten gehören auch die Koalitionsfreiheit – positiv wie negativ – und die Vertragsfreiheit bzw. die daraus abzuleitende unternehmerische Gestaltungsfreiheit. Bei den aufgeregten Debatten über allgemeinverbindliche Tarifverträge in der Pflege darf nicht vergessen werden, dass es keinen Zwang zu Koalitionen im Grundgesetz gibt. Damit gibt es auch keine Tarifpflicht in diesem Lande. Sehr wohl aber eine Tarifautonomie. Wer Tarifverträge staatlich gegen eine Mehrheit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer durchsetzen will, der missachtet diese Zusammenhänge. 

Gerade in der Pflege, in der Qualitäten, Personaleinsatz und Preise ohnehin schon reguliert sind, muss die Frage aufgeworfen werden, ob mit der umfassenden Regulierung der Löhne unternehmerisches Handeln überhaupt noch möglich ist. Zudem stellen sich in der Pflege ganz konkrete Fragen der Repräsentanz von Tarifverträgen und der Verhältnismäßigkeit bei dem leichtfertigen Ruf nach dem Einsatz eines in unserer Wirtschaftsordnung selten angewandten Instrumentes, der Allgemeinverbindlicherklärung.  Rund 99 Prozent der abgeschlossenen Tarifverträge werden gerade nicht auf die gesamte Branche erstreckt.

Schon aus Respekt vor unserem Grundgesetz ist es notwendig, hier wachsam zu sein. Sollte die Bundesregierung nicht bereit sein die Grundrechte der Pflegeanbieter zu achten, dann werden wir unsere Grundrechte selbst schützen müssen und notfalls juristisch gegen verfassungsrechtlich bedenkliche politische Entscheidungen vorgehen.“

Dateien:
190516MIDI70JAHREGG.pdf205 K