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22.11.2018

Umsetzung der Arbeitsvertragsrichtlinien im bpa Arbeitgeberverband geht voran

Weitere Entgelttabellen in verschiedenen Bundesländern verabschiedet

Nach Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hamburg, Sachsen, Brandenburg, Baden-Württemberg haben nun die Mitgliederversammlungen des bpa in Nordrhein-Westfalen. Hessen und Rheinland-Pfalz länderspezifische Entgelttabellen im Rahmen des bundeseinheitlichen Mantels der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des bpa Arbeitgeberverbands verabschiedet. Die AVR sind Mindestbedingungen. Sie legen zum Beispiel ein Einstiegsgehalt von 2.520 Euro für die Pflegefachkraft in Sachsen-Anhalt oder von 2.950 Euro in Baden-Württemberg zugrunde. Sie bilden damit unterschiedliche Lebenshaltungskosten und regionale Besonderheiten bei Pflegesätzen oder Regulierungen ab.

Dazu erklärt der Präsident des bpa Arbeitgeberverbands Rainer Brüderle:

„Mit den regionalen Entgelttabellen spiegeln wir die Wirklichkeit vor Ort wider. Damit zeigen wir, dass private Pflegebetreiber gute Gehälter und gute Arbeitsbedingungen ihren Mitarbeitern anbieten und wir schaffen Transparenz auf dem Pflegemarkt. Wir haben geliefert und liefern weiter. Jetzt ist es aber an der Zeit, dass die Politik klar macht, wer die höheren Gehälter bezahlen soll. Angesichts der aktuellen Gesetzeslage gehen diese Erhöhungen nur zu Lasten Dritter, nämlich der Pflegebedürftigen, der Angehörigen und der Steuerzahler. Wenn die Bundesregierung eine Verteuerung der Pflegeleistungen will, muss sie sich dazu bekennen. Wenn sie andere Wege gehen will, wie zum Beispiel Steuerzuschüsse ins System oder höhere Beiträge zur Pflegeversicherung, dann muss sie auch diese Konzepte auf den Tisch legen. Dieses würde auch dem Verursacherprinzip nach dem Motto ‚Wer bestellt, bezahlt‘ gerecht.

Die Arbeitsvertragsrichtlinien entfalten mittlerweile für die Betriebe und ihre Beschäftigten in den Ländern ihre Wirkung. So ist es dem bpa in Sachsen-Anhalt im gelungen, höhere Gehälter für Pflegekräfte in den Vergütungsverhandlungen mit den Kostenträgern zu erzielen. Nach intensiven Verhandlungen konnte dort mit den Pflegekassen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger ein verbandseinheitlicher Punktwert zur Finanzierung ambulanter Leistungen vereinbart werden. Damit erkennen die Kostenträger die AVR als leistungsgerechte Entlohnung der Pflegekräfte an und berücksichtigen diese in den Preisverhandlungen.“