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25.09.2018

Brüderle: „Wer private Geschäftsmodelle infrage stellt, verschärft die Probleme in der Pflege“

Meurer: „Wir haben längst einen Versorgungsmangel“ / Professor Hüther hält allgemeinverbindlichen oder bundeseinheitlichen Tarifvertrag Pflege für nicht zielführend / Mitgliederversammlung des bpa Arbeitgeberverbands

Auf der gut besuchten Mitgliederversammlung des bpa Arbeitgeberverbands sind der Präsident des bpa Arbeitgeberverbands Rainer Brüderle und der stellvertretende Präsident des bpa Arbeitgeberverbands, bpa-Präsident Bernd Meurer mit der aktuellen Pflegepolitik hart ins Gericht gegangen.

„Wer jetzt private Geschäftsmodelle in der Pflege grundsätzlich infrage stellt, in dem er zum Beispiel Gewinne in der Pflege verteufelt, Renditen begrenzen will, immer restriktivere Regulierungen fordert, starre Lohnvorgaben für alle Beschäftigte machen will, der verschärft die Probleme der Pflege weiter. Tatsächlich brauchen wir angesichts der enormen demografischen - über 4 Millionen Pflegebedürftige im Jahr 2030 - aber auch regulatorischen Herausforderungen mehr und nicht weniger privates Kapital, das in die Pflege fließt. Wir brauchen mehr und nicht weniger private Investitionen - über 100 Milliarden werden bis 2030 benötigt -, die zum Beispiel marode Heime von Wohlfahrtsträgern sanieren und damit den Pflegebedürftigen ein würdiges Umfeld schaffen. Wir brauchen mehr und nicht weniger private Innovationskraft in der Pflege. Und wir brauchen mehr und nicht weniger unternehmerisches Denken in der Pflege“, so Rainer Brüderle.

Bernd Meurer betonte: „Wir haben längst einen Versorgungsmangel in der Pflege. Viele Pflegebedürftige finden schon heute keinen Pflegedienst oder kein Pflegeheim mehr, weil der Bedarf an Pflege die derzeitigen Kapazitäten übersteigt und diese Herausforderung in der Zukunft eher noch zunimmt. Leider hat die Politik die Herausforderungen des demographischen Wandels schon viel zu lang ignoriert und steht jetzt vor einem Berg von Problemen, die sie meint, lediglich mit besserer Bezahlung lösen zu können. Dabei verkennt sie völlig, dass nicht nur die Pflege, sondern nahezu alle Branchen händeringend nach Fachkräften suchen. Alle Arbeitgeber in Deutschland ziehen gleichzeitig an einer immer kleiner werdenden Fachkräftedecke. Deshalb ist ein modernes Einwanderungsgesetz längst überfällig. Wir brauchen die Fachkräftezuwanderung aus Drittstaaten mit einfachen und klaren Regeln als einen wichtigen Baustein. Kommt es nicht, dann reden wir nicht mehr vom Versorgungsmangel, sondern vom Pflegenotstand.“

In seinem Vortrag „Die Pflegebranche im demographischen Wandel – Drängende Antworten zwischen Regulierung und Wettbewerb“ machte der Direktor des Instituts der Deutschen Wirtschaft, Professor Dr. Michael Hüther, deutlich, dass es gerade beim Demographischen Wandel sehr starke regionale Unterschiede gebe und dies auch unterschiedliche Antworten auf die Herausforderungen in der Pflege nötig mache. Nur ein Mix aus verschiedenen Maßnahmen könne helfen, die anstehenden Probleme zu meistern. Ein allgemeinverbindlicher oder bundeseinheitlicher Tarifvertrag Pflege sei aufgrund der regionalen Disparitäten nicht zielführend, so Hüther.

Es bleibt das Ziel des bpa Arbeitgeberverbands, der mittlerweile über 3.200 Mitglieder zählt, dass bis Ende des Jahres 2018 alle Bundesländer eine Entgelttatbelle zu den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) eingeführt haben. Die AVR sind ein Instrument, das auch für größere Transparenz bei der Bezahlung von Gehältern in der Pflege steht. Neben Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hamburg, gibt es zum heutigen Zeitpunkt Tabellen in Sachsen, Brandenburg, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Berlin, Hessen und das Saarland werden in aller Kürze ebenfalls ihre Zahlen bekannt geben. Die AVR sind Mindestbedingungen. Sie legen zum Beispiel ein Einstiegsgehalt von 2.400 Euro für die Pflegefachkraft in Sachsen-Anhalt oder von 2.950 Euro in Baden-Württemberg zugrunde. Sie bilden damit unterschiedliche Lebenshaltungskosten und regionale Besonderheiten bei Pflegesätzen oder Regulierungen ab.