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19.07.2017

Brüderle: „Nun endlich auch den ‚grauen‘ Pflegemarkt durchleuchten“

bpa Arbeitgeber zum Kabinettsbeschluss zur Erhöhung des Pflegemindestlohns

Zur heute vom Bundeskabinett beschlossenen Erhöhung des Pflegemindestlohns erklärt bpa Arbeitgeberpräsident und Pflegemindestlohnkommissionsmitglied Rainer Brüderle:

„Das ist eine gute Nachricht für die vom Mindestlohn betroffenen Pflegekräfte. Dies schafft Planungssicherheit für alle Arbeitgeber in der Pflegebranche.

Noch schöner wäre dieser Beschluss, hätte das Bundesarbeitsministerium heute zeitgleich Pläne vorgelegt, wie es die Benachteiligung von professionellen Pflegediensten und Pflegeheimen gegenüber dem ‚grauen‘ Pflegemarkt abbauen will.

Denn von den 2,9 Millionen Pflegebedürftigen erhalten 1,4 Millionen Menschen Pflegegeld und werden in der Regel zu Hause von Angehörigen gepflegt. Das ist ein wichtiger Beitrag gesamtgesellschaftlicher Verantwortung. 1,5 Millionen Menschen werden von Pflegebetrieben zu Hause oder im Heim betreut. Für sie wollen wir faire Rahmenbedingungen. Deshalb ist es an der Zeit, dass die Arbeitsmarkt- und die Gesundheitspolitik den ‚grauen‘ Pflegemarkt mehr in den Blick nehmen. Warum wird hier nicht der Pflegemindestlohn konsequent durchgesetzt, an den sich tausende Pflegeeinrichtungen in Deutschland halten? Zudem kann es nicht sein, dass Pflegedienste und Pflegeheime mit immer mehr bürokratischen Regelungen und Kontrollen überzogen werden, aber der Staat im privaten Bereich beide Augen ganz fest zudrückt. Der Staat nimmt hier stellenweise Betreuung ohne Zulassung oder ausreichende Qualifikation in Kauf und misst dabei zum Schaden der Pflegebedürftigen mit zweierlei Maß.“

Der Pflegemindestlohn soll am 1.1.2018 im Westen von 10,20 € auf 10,55 €. Im Osten von 9,50 € auf 10,05 € steigen. Zum 1.1.2019 soll er im Westen auf 11,05 € und im Osten auf 10,55 € steigen. Ab 1.1.2020 soll er dann im Westen 11,35 € und im Osten 10,85 € betragen.