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25.04.2017

Mehr Mindestlohn für die Pflegekräfte - Wirtschaftliche Vernunft setzt sich in der Pflegemindestlohnkommission durch

bpa Arbeitgeber zum mitverhandelten Ergebnis der Pflegemindestlohnkommission

Zum heute verkündeten Ergebnis der Pflegemindestlohnkommission erklärt  bpa Arbeitgeberpräsident und Kommissionsmitglied Rainer Brüderle:

„Gemeinsam haben wir uns in der Kommission auf die Empfehlung für einen höheren Pflegemindestlohn ab dem 1.1.2018 verständigt. Das ist eine gute Nachricht für die vom Mindestlohn betroffenen Pflegekräfte. Dies schafft Planungssicherheit für alle Arbeitgeber in der Pflegebranche.

Gleichzeitig haben wir in drei Punkten ein kräftiges Ausrufezeichen für die wirtschaftliche Vernunft gesetzt. Der Pflegemindestlohn steigt angemessen, die regionale Differenzierung bleibt notwendig, aber der Unterschied zwischen Ost und West wird abgeschmolzen und wir haben aus den Verhandlungen um einen Mindestlohn keine staatlich einberufenen Ersatztarifverhandlungen gemacht.

Es bleibt bei einem Pflegemindestlohn. Die Pflegemindestlohnverordnung wird auch nicht mit weiteren Regelungen zu unterschiedlichen Mindestlöhnen nach verschiedenen Tätigkeiten, Mindesturlaub, Überstundenzuschläge und Urlaubsgeld überfrachtet. Dies sind und bleiben feste Bestandteile von Tarifverhandlungen. Damit hat die von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles einberufene Kommission, in der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite gleichermaßen vertreten sind, auch ein klares Bekenntnis zur Tarifautonomie abgegeben. Das ist auch angesichts des heraufziehenden Bundestagswahlkampfs ein starkes Zeichen.“

Die Empfehlung der Kommission lautet: Der Pflegemindestlohn soll am 1.1.2018 im Westen von 10,20 € auf 10,55 €. Im Osten von 9,50 € auf 10,05 € steigen. Zum 1.1.2019 soll er im Westen auf 11,05 € und im Osten auf 10,55 € steigen. Ab 1.1.2020 soll er dann im Westen 11,35 € und im Osten 10,85 € betragen.