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01.12.2015

„Wirtschaftliche Vernunft setzt sich durch“

Auch kleinere Einrichtungen können weiter ausbilden

Der Tarifausschuss beim Senator für Arbeit der Hansestadt Bremen hat heute abgelehnt, den „Tarifvertrag über die Ausbildungsbedingungen in der Altenpflege Bremen“ für allgemeinverbindlich zu erklären. Der bpa Arbeitgeberverband e.V. hält dies für die richtige Entscheidung. „So haben gerade die kleineren Einrichtungen weiterhin die Möglichkeit Ausbildungsplätze zu schaffen und sich im Wettbewerb zu bewähren. Deshalb ist die heutige Entscheidung ein Sieg der wirtschaftlichen Vernunft zum Wohle der Bremer Jugendlichen“, so der Präsident des bpa Arbeitgeberverbandes, Rainer Brüderle.

Die Vergütung von Auszubildenden orientiert sich schon heute in aller Regel am Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, dabei ist eine maximale Unterschreitung von 20 Prozent des Gehaltsniveaus zulässig. Diese Flexibilität ermöglicht es gerade kleinen Einrichtungen, Ausbildungsplätze zu schaffen, Jugendlichen eine Berufs- und Lebensperspektive zu geben und so für die Fachkräfte von morgen zu sorgen.

Diese Zwangsmaßnahme hätte für weniger Wettbewerb auf dem Bremer Pflegemarkt gesorgt. „Zum Einheitslohn wäre bald das Einheitsgrau in der bremischen Pflege gekommen. Weniger Wettbewerb hätte weniger Vielfalt, weniger Wahlmöglichkeiten für die Patientinnen und Patienten bedeutet und mittel- bis langfristig deutliche Einbußen in der Qualität der Pflege bis hin zu einem Abbau an Pflegeplätzen geführt“, warnte der Vizepräsident des bpa Arbeitgeberverbandes, Bernd Meurer.

Der bpa Arbeitgeberverband sah schon vor dieser Entscheidung die Voraussetzungen für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung nicht gegeben. Es waren weder die Bedingungen der überwiegenden Bedeutung (dazu sollen mindestens 50 Prozent aller betroffenen Arbeitnehmer durch den Tarifvertrag erfasst sein; hier sind es maximal 24 Prozent) noch einer wirtschaftlichen Schieflage erfüllt.